Finanzhilfen für die Weiterbildung stellenloser Abgänger und Abgängerinnen der beruflichen Grundbildung
Mit der finanziellen Beteiligung an Bildungsmassnahmen für stellensuchende Lehrabgänger/-innen soll deren Arbeitslosigkeit verhindert bzw. unterbrochen werden. Jugendliche Personen mit Lehrabschluss sollen beim Erwerb von Weiterbildungszertifikaten unterstützt werden.
Die finanzielle Unterstützung des Bundes beträgt 50% der Gesamtkosten der Weiterbildung, maximal aber 5000 Franken pro Person. Weiterbildungen können verfügt werden, bis die vom Parlament gesprochenen finanziellen Mittel ausgeschöpft sind; die Massnahme muss aber spätestens 31.12.2011 abgeschlossen sein.
Eine Weiterbildung beantragen können ausschliesslich Abgänger/-innen der beruflichen Grundbildung, d.h. Inhaber/-innen eines Eidgenössischen Berufsattests, eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder eines Eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses.
Der Besuch einer Weiterbildungsmassnahme dient dem Ziel, die beruflichen Integrationschancen der stellensuchenden Person zu verbessern. Daher ist auf eine gewisse Plausibilität bei der Auswahl von Weiterbildungsangeboten zu achten. Die Auswahl einer Massnahme richtet sich nach dem individuellen Weiterbildungsbedarf des/der Jugendlichen bzw. nach der arbeitsmarktlichen Indikation einer bestimmten Weiterbildung.
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